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   BayObLG, 20.11.2002 - 2Z BR 45/02   

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https://dejure.org/2002,4238
BayObLG, 20.11.2002 - 2Z BR 45/02 (https://dejure.org/2002,4238)
BayObLG, Entscheidung vom 20.11.2002 - 2Z BR 45/02 (https://dejure.org/2002,4238)
BayObLG, Entscheidung vom 20. November 2002 - 2Z BR 45/02 (https://dejure.org/2002,4238)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 5 Abs. 1; ; WEG § 5 Abs. 2; ; WEG § 14 Nr. 4; ; WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 21 Abs. 4; ; WEG § 21 Abs. 5; ; ZPO § 264; ; ZPO § 577a (a.F.)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mängelbeseitigung durch Wohnungseigentümer - Antragsänderung im Beschwerdeverfahren - Beseitigung von bauseits vorhandenen Nässeschäden - Erstattungsanspruch bei Instantsetzung gemeinschaftlichen Eigentums

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anteilige Kostenerstattung für Schadensbeseitigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gerichtliche Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Mitwirkung bei der Beseitigung von Schäden am Gemeinschaftseigentum; Mängelbeseitigung auf Kosten eines Miteigentümers nach Einvernehmen mit den übrigen Wohnungseigentümern; Anspruch auf Kostenerstattung; Abgrenzung ...

Verfahrensgang

  • LG Augsburg - 7 T 1355/00
  • LG Augsburg - 7 T 1356/00
  • BayObLG, 20.11.2002 - 2Z BR 45/02

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 366
  • BauR 2003, 935 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (13)

  • BayObLG, 18.07.1996 - 2Z BR 63/96

    Erstmalige Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustands als vom Wohnungseigentümer

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2002 - 2Z BR 45/02
    Wird nämlich in der Gemeinschaftsordnung die Instandsetzungs- und Instandhaltungspflicht hinsichtlich eines Teils des Gemeinschaftseigentums dem einzelnen Wohnungseigentümer auferlegt, umfasst dies nicht die Verpflichtung, erstmals einen ordnungsmäßigen Zustand herzustellen (BayObLG ZMR 1996, 574; Niedenführ/Schulze WEG 6. Aufl. § 21 Rn. 51; Müller Praktische Fragen des Wohnungseigentums 3. Aufl. Rn. 146).

    Der einzelne Wohnungseigentümer besitzt gegen die übrigen Wohnungseigentümer einen Anspruch auf erstmalige Herstellung des ordnungsmäßigen Zustands des gemeinschaftlichen Eigentums (§ 21 Abs. 4, Abs. 5 Nr. 2 WEG; vgl. BayObLGZ 1987, 78/82 f.; BayObLG WE 1989, 221; ZMR 1996 574; OLG Hamm WE 1993, 244/245).

  • BayObLG, 04.11.1999 - 2Z BR 106/99

    Geschäftsführung ohne Auftrag zwischen Wohnungseigentümern

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2002 - 2Z BR 45/02
    Auch wenn diese zusätzliche Maßnahme nicht vom Regelungsgegenstand des Zwischenvergleichs erfasst wird, steht den Antragstellern hierfür ein Ausgleich jedenfalls aus Geschäftsführung zu (siehe BayObLG ZMR 2000, 187).

    Ein Kostenerstattungsanspruch lässt sich hier aber aus den Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag und der ungerechtfertigten Bereicherung herleiten (dazu BayObLG ZMR 2000, 187), weil nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung (§ 21 Abs. 4 WEG) ein Anspruch auf die konkret gewählte Form der Schadensbeseitigung bestand, die Antragsgegner zu 1 von der sie treffenden Instandsetzungsverpflichtung befreit und um den dafür erforderlichen Reparaturaufwand bereichert sind.

  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2002 - 2Z BR 45/02
    Überdies berührt eine Veräußerung des Wohnungseigentums während eines gerichtlichen Verfahrens ebenso wenig die Verfahrensführungsbefugnis des Veräußerers (BGH NJW 2001, 3339) wie eine etwaige Abtretung des zuletzt geltend gemachten Ersatzanspruchs (siehe § 265 ZPO).
  • BGH, 06.06.1991 - VII ZR 372/89

    Verjährung von werkvertraglichen Gewährleistungsansprüchen eines

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2002 - 2Z BR 45/02
    Auch die Arbeiten am Estrich betreffen mangels abweichender Zuordnung in der Gemeinschaftsordnung das Gemeinschaftseigentum (vgl. BGH NJW 1991, 2480/2481; BayObLG NJW-RR 1994, 598/599; Müller Rn. 61).
  • BayObLG, 16.12.1993 - 2Z BR 113/93

    WEG : Trittschallschutz)

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2002 - 2Z BR 45/02
    Auch die Arbeiten am Estrich betreffen mangels abweichender Zuordnung in der Gemeinschaftsordnung das Gemeinschaftseigentum (vgl. BGH NJW 1991, 2480/2481; BayObLG NJW-RR 1994, 598/599; Müller Rn. 61).
  • BayObLG, 06.02.1987 - BReg. 2 Z 93/86

    Schadensersatzanspruch aus § 14 Nr. 4 WEG

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2002 - 2Z BR 45/02
    Den dadurch verursachten Schaden am Sondereigentum müssen die übrigen Wohnungseigentümer anteilig ersetzen (OLG Düsseldorf WuM 1995, 218/220; KG WuM 1996, 786/787; siehe auch BayObLG ZMR 1987, 227).
  • BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 84/01

    Begründung von Wohnungseigentum durch einseitige Erklärung - Bindung an

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2002 - 2Z BR 45/02
    Der von allen Wohnungseigentümern geschlossene Zwischenvergleich erlaubte es den Antragstellern, nunmehr unmittelbar die Antragsgegner auf Erstattung des auf diese entfallenden Kostenanteils in Anspruch zu nehmen, ohne dass es hierfür noch weiterer Abrechnungsformalitäten bedarf (siehe etwa BayObLG NZM 2002, 609).
  • BGH, 18.05.1978 - VII ZB 30/76

    Anschlußbeschwerde nach FGG

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2002 - 2Z BR 45/02
    In echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, zu denen die Verfahren in Wohnungseigentumssachen gehören, ist die Anschlussbeschwerde seit langem anerkannt (BGHZ 71, 314; BayObLGZ 1973, 1).
  • BayObLG, 05.03.1987 - BReg. 2 Z 111/86

    Anspruch auf Beseitigung eines Erweiterungsbaus

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2002 - 2Z BR 45/02
    Der einzelne Wohnungseigentümer besitzt gegen die übrigen Wohnungseigentümer einen Anspruch auf erstmalige Herstellung des ordnungsmäßigen Zustands des gemeinschaftlichen Eigentums (§ 21 Abs. 4, Abs. 5 Nr. 2 WEG; vgl. BayObLGZ 1987, 78/82 f.; BayObLG WE 1989, 221; ZMR 1996 574; OLG Hamm WE 1993, 244/245).
  • BGH, 11.02.1960 - II ZR 198/59

    Geltendmachung eines Anspruchs aus einem Gesellschaftsvertrag nach Abtretung des

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2002 - 2Z BR 45/02
    Belanglos ist hierbei, dass die Antragsteller selbst die Veränderung herbeigeführt haben (BGH NJW 1960, 964).
  • BayObLG, 07.11.2002 - 2Z BR 100/02

    Auslegung eines Beschlussantrages des Wohnungseigentümers - Beseitigung einer

  • KG, 14.10.1996 - 24 W 1170/96
  • BayObLG, 04.01.1973 - BReg. 2 Z 73/72

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Verwalter; Zustimmung; Beruf;

  • BGH, 08.07.2011 - V ZR 176/10

    Wohnungseigentum: Zuordnung von Heizkörpern und Anschlussleitungen an eine

    Etwas anderes gelte nur, wenn der einzelne Heizkörper für den Betrieb der gesamten Heizungsanlage unverzichtbar sei (BayObLG, ZfIR 2003, 246, 249; OLG Hamburg, ZMR 1999, 502, 503; OLG Köln, DWE 1990, 108, 109; LG Frankfurt/Main, MDR 1990, 57; Bamberger/Roth/Hügel, BGB, 2. Aufl., § 5 WEG Rn. 10; Bärmann/Armbrüster, WEG, 11. Aufl., § 5 Rn. 82; Spielbauer/Then, WEG § 5 Rn. 4 bei Fn. 29; Timme/Kesseler, WEG, § 5 Rn. 41; Ott, MietRB 2004, 130, 131; [ähnlich auch OLG Köln, NZM 2003, 641, 642 für Fußbodenheizung]; offen gelassen von BayObLG, WuM 1986, 26 und …
  • OLG München, 30.01.2007 - 34 Wx 116/06

    (Wohnungseigentum: Sondereigentumsfähigkeit von Bestandteilen eines Balkons;

    Ist aber in der Anlage von Anfang an kein ordnungsmäßiger Zustand vorhanden gewesen und ein solcher mithin erstmalig herzustellen, wozu etwa die Beseitigung bauseits vorhandener Nässeschäden rechnen kann (vgl. BayObLG ZMR 2003, 366), erfasst eine in der Gemeinschaftsordnung hinsichtlich eines Teils des Gemeinschaftseigentums dem einzelnen Wohnungseigentümer auferlegte Instandsetzungs- und Instandhaltungspflicht solche Maßnahmen nicht (BayObLG aaO; siehe auch BayObLG ZMR 1996, 574; Niedenführ/Schulze § 21 Rn. 51; Müller Praktische Fragen des Wohnungseigentums 4. Aufl. Rn. 226 bei Fn. 162 und 163).
  • BGH, 08.07.2022 - V ZR 207/21

    Beschlusskompetenz einer Eigentümergemeinschaft bezüglich

    Jedenfalls wird es im Regelfall im Interesse der betroffenen Sondereigentümer liegen, dass beide Maßnahmen zusammen beschlossen werden, damit das für die Sanierung in Anspruch genommene Sondereigentum - u.a. der im Sondereigentum stehende Innenputz (vgl. BayObLG, ZfIR 2003, 246, 248) - unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten am Gemeinschaftseigentum zeitnah wiederhergestellt werden kann.
  • LG Koblenz, 03.07.2014 - 2 S 36/14

    Sondereigentümer muss Baumängel an seinen Fenstern beseitigen!

    Nach einer älteren Auffassung in Rechtsprechung und Literatur soll allerdings eine Regelung wie die vorliegende, durch die die Instandsetzung einzelner Bestandteile des Gemeinschaftseigentums einem Sondereigentümer auferlegt wird, nicht eine erstmalige Herstellung des Gemeinschaftseigentums erfassen (vgl. z. B. BayObLG ZMR 1996, 574; NJOZ 2003, 402; OLG München NZM 2007, 369; einschränkend KG ZMR 2009, 135: Zweifel").
  • LG München I, 27.06.2011 - 1 S 1062/11

    Wohnungseigentum: Sperrwirkung von Negativbeschlüssen; Pflicht zur Herstellung

    (a) Nach herrschender Meinung soll allerdings eine Regelung wie die vorliegende, durch die die Instandsetzung einzelner Bestandteile des Gemeinschaftseigentums einem Sondereigentümer auferlegt wird, nicht eine erstmalige Herstellung des Gemeinschaftseigentums erfassen (BayObLG ZMR 1996, 574; NJOZ 2003, 402; OLG München NZM 2007, 369; Bärmann/Merle, WEG, 11. Aufl., § 21 Rz. 88 a.E.; Niedenführ in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 16 Rz. 16; Drabek in: Riecke/Schmid, WEG, 3. Aufl., § 21 Rz. 134; einschränkend KG ZMR 2009, 135: "im Zweifel").
  • LG Köln, 22.12.2016 - 29 S 145/16

    Nachträgliche Erstellung einer Feuerwehrzufahrt = Instandhaltung?

    Die Kammer folgt insoweit der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG München Beschluss vom 30.1.2007 - 34 Wx 116/06 - juris; BayObLG Beschluss vom 20.11.2002 - 2Z BR 45/02- juris; Bärmann-Merle, WEG, § 21 Rn.88; Riecke/Schmid-Drabek, WEG, § 21 Rn.134, Timme-Elzer,WEG, § 21 Rn.256), wonach die von § 16 Abs. 2 WEG abweichende Verteilung der Instandhaltungslast bzw. der Instandhaltungskosten in der Gemeinschaftsordnung/Teilungserklärung nicht die Verpflichtung, erstmalig einen ordnungsgemäßen Zustand herzustellen, umfasst.
  • LG München I, 06.07.2017 - 36 S 17680/16

    Überwälzung der Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht von

    Die Kammerfolgt insoweit der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, wonach eine in der Gemeinschaftsordnung erfolgte Überwälzung der Instandhaltung- bzw. Instandsetzungspflicht auf den Einzelnen nicht die Verpflichtung, erstmalig einen ordnungsgemäßen Zustand herzustellen, umfasst; dies ist und bleibt Gemeinschaftsaufgabe (LG Köln, ZMR 2017, 262, 263; LG Hamburg, a.a.O.; OLG München, NZM 2007, 369, 370; BayObLG, ZMR 2003, 366).
  • OLG Hamm, 14.10.2003 - 21 U 116/03

    Abnahme von zur Sondernutzung zugewiesenen Gemeinschaftseigentums

    5 BayObLG, 2Z BR 45/02, ZfIR 2003, 246 mit Anm. Häublein.

    Notar Dr. Gregor Basty, München 7 Vgl. BayObLG, 2Z BR 45/02, ZfIR 2003, 246 mit Anm. Häublein; Briesemeister in Weitnauer, WEG, 9. Aufl. 2005, § 3 Rdnr. 47; Lüke, ebenda, § 22 Rdnr. 29.4.

  • OLG München, 09.03.2007 - 34 Wx 4/07

    Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels für Instandhaltung und Instandsetzung

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (ZMR 1996, 574; 2003, 366) wie des Senats (Beschluss vom 30.1.2007, 34 Wx 116/06) gilt in diesen Fällen nicht der für die Instandhaltung und Instandsetzung vereinbarte Kostenverteilungsschlüssel.
  • LG Frankfurt/Main, 11.04.2018 - 9 S 48/15
    So gibt es zwar Rechtsprechung und Literatur, die einen solchen Ersatzanspruch auch dann bejaht, wenn dem Eigentümer durch das Betreten oder die Benutzung eines Sondernutzungsbereiches ein Schaden entsteht (so OLG Düsseldorf, BeckRS 2005, 30365532; Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Auflage, 2017, § 14, Rdnr.54, ablehnend hingegen Münchener Kommentar, BGB, 7. Auflage, 2017, § 14 WEG, Rdnr. 42; BayObLG ZWE 2003, 187), doch fehlt es hierzu bisher an höchstrichterlicher Rechtsprechung.
  • AG Aachen, 20.03.2013 - 118 C 82/12

    Wer hat die Kosten einer Erstherstellung zu tragen?

  • AG Hamburg-Blankenese, 29.01.2020 - 539 C 17/19

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Beschlussanfechtung

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